Techniker verdrahtet farbcodierten Kabelbaum in geöffnetem Stahlschaltschrank bei der Nachrüstung einer Industriemaschine mit CE-Dokumentation.

Welche Schritte sind nötig, um eine Bestandsmaschine CE-konform umzubauen?

Um eine Bestandsmaschine CE-konform umzubauen, sind in der Regel folgende Schritte notwendig: Prüfung, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, Anwendung der einschlägigen Normen und Richtlinien, Durchführung einer Risikobeurteilung, Erstellung der technischen Dokumentation und abschließend die Ausstellung einer neuen Konformitätserklärung mit CE-Kennzeichnung. Welche Schritte im Einzelnen anfallen, hängt davon ab, wie stark der Umbau in die ursprüngliche Maschinensicherheit eingreift. Die folgenden Fragen beleuchten jeden dieser Aspekte im Detail.

Was gilt rechtlich als wesentliche Veränderung einer Maschine?

Eine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn ein Umbau das Sicherheitsniveau einer Maschine so beeinflusst, dass neue Gefährdungen entstehen oder bestehende Risiken deutlich zunehmen. In diesem Fall wird die veränderte Maschine rechtlich wie eine neue Maschine behandelt und muss das vollständige CE-Konformitätsverfahren durchlaufen.

Die Europäische Kommission hat in ihrer Leitlinie zur Maschinenrichtlinie konkretisiert, wann eine Veränderung als wesentlich einzustufen ist. Entscheidend sind dabei folgende Faktoren:

  • Entsteht durch den Umbau eine neue Gefährdung, die in der ursprünglichen Risikobeurteilung nicht berücksichtigt wurde?
  • Erhöht sich die Eintrittswahrscheinlichkeit oder das Ausmaß eines bereits bekannten Risikos erheblich?
  • Werden Schutzeinrichtungen verändert, deaktiviert oder entfernt?
  • Wird die Maschine für einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Verwendungszweck umgebaut?

Nicht jeder technische Eingriff ist automatisch eine wesentliche Veränderung. Der Austausch eines defekten Bauteils durch ein gleichwertiges Ersatzteil oder reine Wartungsmaßnahmen gelten in der Regel nicht als wesentliche Veränderung. Die Grenze ist jedoch fließend, weshalb eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall unerlässlich ist. Wer diese Beurteilung überspringt, riskiert nicht nur Haftungsprobleme, sondern auch behördliche Konsequenzen.

Welche Normen und Richtlinien gelten beim CE-konformen Umbau?

Beim CE-konformen Umbau einer Bestandsmaschine gilt in erster Linie die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als zentrale Rechtsgrundlage. Ab 2027 wird diese schrittweise durch die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst. Ergänzend dazu sind produktspezifische harmonisierte Normen anzuwenden, die den Stand der Technik konkretisieren.

Je nach Art der Maschine und des Umbaus kommen unterschiedliche Normengruppen zum Tragen:

  • Typ-A-Normen (z. B. EN ISO 12100): Grundlegende Sicherheitsprinzipien und allgemeine Risikobeurteilung für alle Maschinen
  • Typ-B-Normen: Sicherheitsaspekte für bestimmte Gefährdungsarten, z. B. EN ISO 13849 für sicherheitsbezogene Steuerungen oder EN 60204-1 für die elektrische Ausrüstung von Maschinen
  • Typ-C-Normen: Produktspezifische Normen für bestimmte Maschinentypen, die den Anforderungen der Typ-A- und Typ-B-Normen vorgehen, soweit vorhanden

Darüber hinaus können je nach Umbauumfang weitere Richtlinien relevant sein, etwa die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, die EMV-Richtlinie 2014/30/EU oder die ATEX-Richtlinie bei explosionsgefährdeten Bereichen. Wer harmonisierte Normen vollständig anwendet, profitiert von der sogenannten Konformitätsvermutung: Es wird davon ausgegangen, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der jeweiligen Richtlinie erfüllt sind.

Wie läuft eine Risikobeurteilung für umgebaute Maschinen ab?

Die Risikobeurteilung für eine umgebaute Maschine folgt dem iterativen Prozess nach EN ISO 12100: Zunächst werden alle Grenzen der Maschine festgelegt, dann Gefährdungen systematisch identifiziert, Risiken bewertet und anschließend durch geeignete Schutzmaßnahmen reduziert. Dieser Kreislauf wird so lange wiederholt, bis das Restrisiko akzeptabel ist.

Im Einzelnen umfasst die Risikobeurteilung folgende Schritte:

  1. Festlegung der Maschinengrenzen: Bestimmungsgemäße Verwendung, vorhersehbare Fehlanwendung, räumliche und zeitliche Grenzen des Betriebs
  2. Gefährdungsidentifikation: Systematische Erfassung aller mechanischen, elektrischen, thermischen, ergonomischen und weiteren Gefährdungen, die durch den Umbau entstehen oder sich verändern
  3. Risikoeinschätzung: Bewertung von Schwere des möglichen Schadens und Eintrittswahrscheinlichkeit für jede identifizierte Gefährdung
  4. Risikominderung: Anwendung der dreistufigen Methode: inhärent sichere Konstruktion, technische Schutzmaßnahmen, Benutzerinformationen und Warnhinweise
  5. Dokumentation: Lückenlose Aufzeichnung aller Gefährdungen, Bewertungen und getroffenen Maßnahmen als Teil der technischen Unterlagen

Wichtig: Bei einem Umbau muss die Risikobeurteilung nicht zwingend bei null beginnen. Liegt eine bestehende Beurteilung vor, kann sie als Ausgangspunkt dienen. Sie muss jedoch um alle durch den Umbau veränderten oder neu entstandenen Gefährdungen ergänzt werden. Unvollständige Risikobeurteilungen sind einer der häufigsten Schwachpunkte bei der CE-Konformität von umgebauten Maschinen.

Wer ist nach dem Umbau für die CE-Kennzeichnung verantwortlich?

Nach einem Umbau, der als wesentliche Veränderung eingestuft wird, ist derjenige für die CE-Kennzeichnung verantwortlich, der den Umbau veranlasst oder durchgeführt hat. Das kann das betreibende Unternehmen selbst sein, ein beauftragter Dienstleister oder eine Kombination aus beiden. Entscheidend ist, wer die Maschine nach dem Umbau erstmals in Betrieb nimmt oder in Verkehr bringt.

In der Praxis ergeben sich dabei häufig folgende Konstellationen:

  • Betreiber als Umbauverantwortlicher: Führt ein Unternehmen den Umbau an einer eigenen Maschine selbst durch und nutzt sie ausschließlich intern, trägt es als Arbeitgeber die Verantwortung. Es wird zum Hersteller im Sinne der Maschinenrichtlinie.
  • Externer Dienstleister: Beauftragt der Betreiber ein Fachunternehmen mit dem Umbau, kann die Verantwortung vertraglich geregelt werden. Ohne klare Vereinbarung verbleibt die Herstellerverantwortung oft beim Betreiber.
  • Gemeinsame Verantwortung: Bei komplexen Projekten mit mehreren Beteiligten empfiehlt sich eine schriftliche Festlegung, wer die Konformitätserklärung ausstellt und die CE-Kennzeichnung anbringt.

Die CE-Kennzeichnung selbst darf erst angebracht werden, wenn alle Anforderungen der anwendbaren Richtlinien erfüllt sind, die technischen Unterlagen vollständig vorliegen und die Konformitätserklärung unterzeichnet wurde. Eine voreilig angebrachte CE-Kennzeichnung kann zu erheblichen Haftungsrisiken führen.

Welche technischen Unterlagen müssen nach dem Umbau vorliegen?

Nach einem CE-konformen Umbau müssen die technischen Unterlagen vollständig aktualisiert vorliegen. Dazu gehören mindestens: die überarbeitete Risikobeurteilung, aktualisierte Konstruktionszeichnungen und Schaltpläne, eine Beschreibung der geänderten Sicherheitslösungen, Nachweise über die Einhaltung harmonisierter Normen sowie die neue EG-Konformitätserklärung.

Die technische Dokumentation erfüllt zwei Funktionen: Sie ist einerseits Nachweis gegenüber Behörden und Marktaufsicht, andererseits Grundlage für den sicheren Betrieb und künftige Wartungsarbeiten. Im Einzelnen sollte die Dokumentation folgende Bestandteile umfassen:

  • Allgemeine Beschreibung der Maschine nach dem Umbau
  • Gesamtzeichnungen und Detailzeichnungen der veränderten Baugruppen
  • Aktualisierte Elektropläne und Stromlaufpläne
  • Vollständige und aktualisierte Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
  • Liste der angewandten harmonisierten Normen
  • Beschreibung der Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen
  • Ergebnisse von Berechnungen, Prüfungen und Abnahmen
  • Aktualisierte Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes
  • EG-Konformitätserklärung mit Angabe der anwendbaren Richtlinien

Die technischen Unterlagen müssen mindestens zehn Jahre nach dem Umbau aufbewahrt werden. Sie müssen Behörden auf Anfrage vollständig und unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können. Eine lückenhafte Dokumentation gilt als Hinweis auf eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte CE-Konformitätsbewertung.

Wann sollte man einen externen Elektrotechnik-Spezialisten hinzuziehen?

Ein externer Elektrotechnik-Spezialist sollte immer dann hinzugezogen werden, wenn der Umbau die elektrische Ausrüstung der Maschine betrifft, sicherheitsrelevante Steuerungskomponenten verändert werden oder das interne Know-how für eine normenkonforme Risikobeurteilung nicht ausreicht. In diesen Fällen ist externe Fachkompetenz nicht nur sinnvoll, sondern oft rechtlich geboten.

Konkret empfiehlt sich die Einbindung eines spezialisierten Dienstleisters in folgenden Situationen:

  • Austausch oder Neuprogrammierung von SPS-Systemen und Sicherheitssteuerungen
  • Änderungen an der elektrischen Ausrüstung, die eine Überarbeitung der Schaltpläne erfordern
  • Integration neuer Antriebstechnik, Sensorik oder Aktorik
  • Umbau im Rahmen eines Retrofit-Projekts, bei dem veraltete Komponenten durch moderne Technologie ersetzt werden
  • Fehlende interne Kapazitäten für die Erstellung oder Aktualisierung der technischen Dokumentation
  • Unsicherheit darüber, ob der geplante Umbau als wesentliche Veränderung einzustufen ist

Ein erfahrener Spezialist bringt nicht nur technisches Wissen mit, sondern kennt auch die aktuellen Normen und Richtlinien und kann die Risikobeurteilung methodisch korrekt durchführen. Das schützt den Betreiber vor Haftungsrisiken und stellt sicher, dass die Maschine nach dem Umbau tatsächlich dem Stand der Technik entspricht. Gerade bei komplexen Steuerungs- und Automatisierungsprojekten zahlt sich externe Expertise mehrfach aus.

Wie wir bei KSV CE-konformen Maschinenumbau unterstützen

Wir bei KSV begleiten Industrieunternehmen von der ersten Analyse bis zur abgeschlossenen Dokumentation, wenn es darum geht, Bestandsmaschinen CE-konform umzubauen. Mit über 45 Jahren Erfahrung in der Elektrotechnik und als zertifizierter Siemens Solution Partner verfügen wir über die technische Tiefe, die für anspruchsvolle Retrofit- und Modernisierungsprojekte notwendig ist.

Unser Leistungsangebot beim CE-konformen Umbau umfasst konkret:

  • Technische Erstbewertung: Prüfung, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, und Einschätzung des erforderlichen Aufwands
  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100: Systematische Gefährdungsidentifikation und Bewertung aller umbaubedingten Risiken
  • Planung und Fertigung von Steuerschränken: Normenkonforme Konstruktion und Umsetzung der geänderten elektrischen Ausrüstung
  • SPS-Programmierung und Sicherheitssteuerungen: Anpassung oder Neuentwicklung von Steuerungssoftware unter Berücksichtigung der EN ISO 13849
  • Erstellung der technischen Dokumentation: Aktualisierung aller erforderlichen Unterlagen inklusive Schaltplänen, Risikobeurteilung und Konformitätserklärung
  • Inbetriebnahme und Abnahme: Durchführung aller erforderlichen Tests und Übergabe mit vollständiger Dokumentation

Ob einzelner Steuerschrank oder komplette Fertigungslinie: Wir übernehmen den gesamten Prozess aus einer Hand und stellen sicher, dass Ihre umgebaute Maschine alle normativen Anforderungen erfüllt. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie wir Ihre Bestandsmaschine sicher und effizient auf den neuesten Stand bringen können.

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